Jeder Arbeitgeber hat das Recht, Angestellte aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu übernehmen, und jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel untersucht  dr. Andrea Bayer von unserer Anwaltskanzlei das rechtliche Umfeld der ausländischen Beschäftigung und der inländischen Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer, sowie überblickt sie zusätzlich zu den mit dem Arbeitsrecht und EU-Recht zusammenhängenden Fragen auch die mit der Wirtschaft, Beschäftigung, Sozialversicherung und Besteuerung zusammenhängenden Aspekte. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20150417-munkavallalas-kulfoldon-1-resz-az-egyenlo-banasmod-elve.html

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