Mit dem Inkrafttreten der Änderung des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 28. Februar 2015 wurde das automatische Recht zur Verordnung von Bußgeld der Firmengerichte eingestellt, sowie wurden die das Pfandrecht berührenden Übergangsbestimmungen geändert. In dem in der Beilage des Geschäftsviertels vom Portal www.origo.hu publizierten Artikel berichtet RA dr. Enikő Vida von unserer Anwaltskanzlei über die Änderungen. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20150317-a-legfrissebb-ptk-modositas-erinti-a-zalogjogos-hitelezok-helyzetet-is.html

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