Nach den Erfahrungen haben zahlreiche Leiter davon Keine Kenntnis, dass sofern die Rechnung seiner Firma bei dem Vertrag zwischen Unternehmen nicht fristgemäß beglichen wird, dann ist die Firma zur Eintreibungspauschale von 40 Euro auch berechtigt. Dementsprechend ist es empfehlenswert für die Unternehmen, darauf zu achten, sofern ihre Rechnungen im Fall von ihren nach 1. Juli 2013 abgeschlossenen Verträgen nicht fristgerecht beglichen werden, dann können sie auch die Eintreibungspauschale über die Verzugszinsen geltend machen. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal  www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich Dr. Mónika Kapetz über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140522-a-kesedelmi-kamaton-tul-40-euro-behajtasi-koltsegatalany-jar-a-jogosult-cegnek.html

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