Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens hat das Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. September 2014 festgestellt, es ist mit dem Unionsrecht vereinbar, dass die Luftfahrtunternehmen Zusatzkosten für die Beförderung des Gepäckes erheben können. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal  www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich Dr. Beáta Szegi über die Regelung und derer Inhalt. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140929-a-poggyaszok-szallitasaert-tobblet-dijat-szamithatnak-fel-a-repulotarsasagok.html

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