Nach einem Beschluss von der Kurie kann die von Geldgeschenk gekaufte Immobilie innerhalb von 5 Jahren zurückgefordert werden. Die Rückforderung des Geschenks ist dann auch als Anspruch auf Schuldrecht angesehen werden, wenn der Schenker einen Anspruch anstatt Bargeld für Kauf einer Wohnung für Eigentumsrecht der mit derer Verwendung erworbenen Immobilie erhebt. Gemäß dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch kann der Schenker also nicht nur das als Geschenk gegebene Geld zurückfordern, sondern den anstelle des Geschenks getretenen Wert, zum Beispiel die gegen Bargeld gekaufte Immobilie. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal  www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich Dr. Enikő Vida über den Beschluss. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140926-krs-ot-even-belul-visszakovetelheto-az-ajandekozott-penzen-vett-ingatlan.html

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