Die erste Verordnung über die allgemeinen Vorschriften der Methodik bezüglich des Verbraucherdarlehensvertrages wurde vom Präsident der Ungarischen Nationalbank verkündet. Dr. Mónika Kapetz beschäftigt sich mit der Frage in dem zweiten Teil ihrer dreiteiligen Schrift, welche drei Methoden die Finanzinstitute bei der Verrechnung anwenden können. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel beantwortet Dr. Mónika Kapetz diese Fragen. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar:http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20141121-krs-igy-jarhatnak-el-a-bankok-a-devizahitelek-elszamolasakor-2-resz.html
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