Während die Hassrede früher im Rahmen des Strafrechtes als Tatbestand der Verhetzung sanktioniert wurde, sind besonders erhebliche Veränderungen vom 14. März 2014 mit dem Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich der rechtlichen Regelung und der Möglichkeiten zur Geltendmachung der Ansprüche eintreten. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich Dr. Mónika Kapetz über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140305-krs-a-gyuloletbeszed-szabalyo...
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