Für diejenigen, die Werbungen veröffentlichen, lohnt es sich, im Falle von Kinderwerbungen die Rechtsvorschriften in vollem Umfang einzuhalten, weil nämlich Gesetze und Rechtsanwendung die Kinder als Zielgruppe in besonderem Maße schützen. Im in der Beilage des Geschäftsviertels des Portals www.origo.hu publizierten Artikel berichtet RA dr. Mónika Kapetz von unserer Anwaltskanzlei über die einschlägigen Regelungen. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20150409-krs-milliardos-buntetes-szabhato-ki-a-jogszabalyellenes-gyermekreklamok-miatt.html
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