Der Arbeitnehmer darf während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses kein Verhalten an den Tag legen laut seiner allgemeinen Pflicht zur Arbeitsverrichtung, mit dem er berechtigte wirtschaftliche Interessen seines Arbeitgebers gefährden würde, weiterhin eine Geheimhaltungspflicht den Arbeitnehmer auch belastet. Ist die mündlich abgeschlossene Vereinbarung des Wettbewerbsverbotes gültig, oder ist es ratsam, um eventuelle zukünftige Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, diesbezügliche Vereinbarung der Parteien schriftlich festzuhalten? Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich Dr. Zita Orbán über diese Regelung. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20141021-titoktartas-es-versenytilalom-a-munkajogban.html
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