Das am 15sten März in Kraft getretene neue Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) ermöglicht im Bereich der Verträgen bezüglich der Übertragung des Eigentums, dass der Verkäufer sich sein Eigentumsrecht bis zur Begleichung des Kaufpreises vorbehalten kann. Es liegt im Interesse des Verkäufers im Falle von besonders höherwertigen beweglichen Sachen, die Tatsache des Eigentumsvorbehaltes ins Register eintragen zu lassen, um sich damit gegenüber dem Verfahren eines unredlichen Käufers schützen zu können. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich RA Dr. Mónika Kapetz über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140422-tulajdonjog-fenntartassal-ertekesitette-ingosagat-az-uj-ptk-alapjan-erre-figyeljen.html
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