Das neue Ptk. – neben anderen Rechtsgebieten – bringt Veränderungen bezüglich der Regeln für Schadenersatz, da die verträgliche Schadenersatzhaftung als eine eigenständige Haftungsformation anstatt bisheriger konkludenten Regelung geregelt wird. Es bedeutet auch, dass das neue Ptk. mit der einheitlichen zivilrechtlichen Haftung bricht, und die Haftung für verträgliche und außerverträgliche Schadenverursachung auf verschiedenen prinzipiellen Basen setzt. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich Dr. Zita Orbán über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140313-krs-a-karfelelossegi-szabalyo...
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