Bis zum 31. Mai können die gemeinnützigen Stiftungen und anderen sozialen Organisationen die Begünstigungen in Anspruch nehmen, die vor dem Inkrafttreten des als „Zivilgesetz” erwähnten Gesetzes CLXXV von 2011 als gemeinnützige Organisation oder als hervorragende gemeinnützigen Organisation registriert wurden. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal  www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich RA dr. Mónika Kapetz  über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140122-krs-a-kozhasznu-alapitvanyok-majus-31-ig-vehetik-igenybe-a-kedvezmenyeket.html

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