Die Regeln der Beschaffung mit dem Ausschreibungsverfahren wurden auch im neuen Bürgerlichen Gesetzbuch (Ptk.) vom 15sten März 2014 geändert. Die frühere Rechtsnorm hat keine gesonderte Bestimmung betreffend des Ausschreibungsverfahrens enthalten, die wirksamen Rechtsvorschriften bieten jedoch sehr viele neue Möglichkeiten für die öffentlichen Auftraggeber. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich RA dr. Arvid Hauck über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140505-krs-megvaltoztak-a-versenyeztetesi-eljarassal-torteno-beszerzes-szabalyai.html
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