Zufolge bedeutender firmenrechtlichen Änderungen, die jede Firma betreffen, sind die Firmen verpflichtet, bestimmte durch die Rechtsvorschrift bestimmten Daten bis Februar 2013 anzumelden und Dokumente beizulegen – darauf hat der Experte der Anwaltskanzlei Kovács Réti Szegheő das Internetportal „Origo” aufmerksam gemacht, der außerdem berichtete, dass die Gesetzänderung eine wesentliche Änderung bezüglich der Beweiskraft des von den Rechtsanwälten gefertigten Unterschriftsmusters gebracht hat. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/uzleti/20120929-valamennyi-hazai-ceg-koteles-lesz-februarig-megkeresni-a-cegbirosagokat.html
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