Mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann die Regelung eine Hilfe leisten, wonach die Kapitalerhöhung mit einer Einzahlung der Sacheinlage auch durchgeführt werden kann. Als Sacheinlage können auch Forderungen in Gesellschaft apportiert werden. Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich Dr. Arvid Hauck über die Änderungen. Der Artikel ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://www.origo.hu/jog/lakossagi/20140910-kotelezo-tokeemeles-keszpenz-befizetes-nelkul.html
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