KRS: die gemeinnützigen Stiftungen können die Begünstigungen bis zum 31. Mai in Anspruch nehmen

Bis zum 31. Mai können die gemeinnützigen Stiftungen und anderen sozialen Organisationen die Begünstigungen in Anspruch nehmen, die vor dem Inkrafttreten des als „Zivilgesetz” erwähnten Gesetzes CLXXV von 2011 als gemeinnützige Organisation oder als hervorragende gemeinnützigen Organisation registriert wurden.

Freie Arztwahl in Europe

Im in der Beilage des Geschäftsviertels von Portal www.origo.hu publizierten Artikel äußert sich RA Dr. Loránd Kovács, Rechtsanwalt unserer Kanzlei bezüglich der freien Arztwahl in Europe und fragt, ob die Migration von den mitteleuropäischen Mitgliedsstaaten in den Westen den Markt der Gesundheitsdienstleistungen schon auch erreicht hat?

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