Sämtliche inländische Firmen sind verpflichtet bis Februar die Firmengerichte zu ersuchen
Zufolge bedeutender firmenrechtlichen Änderungen, die jede Firma betreffen, sind die Firmen verpflichtet, bestimmte durch die Rechtsvorschrift bestimmten Daten bis Februar 2013 anzumelden und Dokumente beizulegen