KRS: wann und wie muss man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren
Die Bestimmung des Arbeitsgesetzbuches ist grundgesetzwidrig, laut derer der Arbeitnehmer auf das gegen ihr bestehende Kündigungsverbot wegen der Schwangerschaft oder der Teilnahme bei einem menschlichen Fortpflanzungsverfahren nur dann berufen kann, wenn sie darüber den Arbeitgeber vor der Kündigung informiert hat.